Versicherte können ihre elektronische Gesundheitskarte bisher nicht nutzen, um sicher und direkt mit Versicherung, Arzt oder Krankenhaus via Smartphone zu kommunizieren.
Nach den Vorgaben des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) sollen Daten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) vom Versicherten über das eigene Smartphone oder Tablet gelesen oder freigegeben werden können – mit und ohne kartenbasierte Identität.